Berufsbeschreibung
Die Ausbildung zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin des ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagements ist eine gute Grundlage für die vielfältigen Aufgaben, die die Betreuung eines bäuerlichen Großhaushalts mit sich bringt. Da fallen täglich verschiedene Aufgaben an: das Haus instand halten, für die Angehörigen und Angestellten einkaufen, kochen und backen, Vorräte für den Winter vorbereiten, Wäsche waschen, flicken und bügeln, Kinder betreuen und wenn nötig Erste Hilfe und Krankenpflege leisten.
Zudem werden Hausangestellte angeleitet. Im Garten werden Gemüse, Beeren und Blumen gezogen und gepflegt, der Hof wird in Ordnung gehalten ebenso wie der Stall. Die Facharbeiter versorgen die Kleintiere und melken beispielsweise auch die Kühe. Teilweise werden auch die auf dem Hof produzierten Produkte an direkte Kundschaft verkauft oder Zimmer vermietet. Ebenso werden oft anfallende Schreibarbeiten und die Betriebsbuchhaltung von den ausgebildeten Facharbeitern des ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagements mit erledigt.
Ausbildung Facharbeiter/in des ländlichen Betriebs- und Haushaltsmanagements
Die Lehre dauert 3 Jahre. Oft wird direkt im kleinen oder mittelständischen landwirtschaftlichen Betrieb ausgebildet.
Besuch der Berufsschule oder Abschluss der zweijährigen Fachschule für ländliche Hauswirtschaft und Teilnahme an einem "Lehrlingstag" je Semester. Der Fachschul-Abschluss ersetzt außerdem das erste Lehrjahr.
Anforderung
Liebe zur Natur und zu Tieren, Freude am landwirtschaftlichen Betrieb, am Familienleben und an der hauswirtschaftlichen Tätigkeit, gute Gesundheit, belastbar, Organisations- und Improvisationstalent, Selbständigkeit, Sorgfalt, gute Allgemeinbildung.
Entwicklungsmöglichkeiten
Zusatzausbildung an der Fachschule als Landwirtschaftliche/r Facharbeiter/in. Fachkurse am Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) und an der Kammern für Arbeiter und Angestellte der Land- und Forstwirtschaft. Kurse zur Weiterbildung am WIFI.
Meisterprüfung als Meister/in der ländlichen Hauswirtschaft; berechtigt zur Ausbildung von Lehrlingen.