Hörgeräteakustiker/in

Hörgeräteakustiker/in

 
Berufsbeschreibung
Hörgeräteakustiker und Hörgeräteakustikerin beraten ihre Kunden bei der Auswahl der ärztlich verschriebenen Hörhilfen und passen die Geräte an die individuellen Erfordernisse der hörbehinderten Personen an. Sie ermitteln durch Tests (Sprachtests, Sprachaudiogramme, Adaptogramme) die Hörleistung des Patienten, bestimmen exakt die Hörschwellen und stimmen die Hörgeräte darauf ab. Sie bearbeiten Kunststoffgehäuse von Hörgeräten, sogenannte Otoplastik-Rohlinge, die individuell an das Ohr angepasst werden, und kümmern sich um Wartung und Reparatur der Hörgeräte.

Neben speziellem medizinischem Wissen (Audiologie) verfügen sie über guten sozialen Umgang mit Kunden sowie über handwerkliche und kaufmännische Fähigkeiten (Buchhaltung, Lager, Schriftverkehr, Lager).
Ausbildung Hörgeräteakustiker/in
a) 3 Jahre Lehre.
b) 4 Jahre Fachschule für Mechatronik, Feinwerktechnik, Uhrmacher
c) Höherer Bildungsabschluss:
– Aufbaulehrgang für Elektronik (4 Jahre)
– 4 Jahre Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektronik (Ausbildungsschwerpunkte: Angewandte Mechatronik, Technische Informatik oder Telekommunikation).
– 4 Jahre Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektronische Datenverarbeitung und Organisation.
- 5 Jahre Höhere Lehranstalt für Elektronik (Ausbildungsschwerpunkte: Biomedizinische Technik, Telekommunikation, Telekommunikation und Computertechnik, Telekommunikation/Netzwerktechnik).

Verwandte Berufe: Augenoptiker/in.
Anforderung
Spezielles medizinisches Wissen: Audiologie (Funktion des menschlichen Gehörs und seine Erkrankungen), Geschicklichkeit (Feinmechanik), Präzision, Fingerfertigkeit, gutes Hör- und Sehvermögen, technisches Verständnis, Sprachfertigkeit, logisch-analytisches Denken
Entwicklungsmöglichkeiten
Selbstständige Berufsausübung als Hörgeräteakustiker/in oder Augenoptiker/in (Voraussetzung: Meisterprüfung).
Berufskunde Jobmedia
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