Berufsbeschreibung
Hotel- und Gastgewerbeassistent und Hotel- und Gastgewerbeassistentin sind im Gastgewerbebetrieb tätig: Hotel, Pension, Restaurant, Heim, Spital, Personalrestaurant. Sie kennen alle Bereiche des Betriebes und deren Zusammenspiel, ob Rezeption, Administration, Hauswirtschaft, Service, Warenverwaltung oder Küche. Sie übernehmen die Organisations- sowie Verwaltungsaufgaben eines Betriebs.
Je nach Größe des Betriebs übernehmen sie Aufgaben in einem spezifischen Bereich oder in mehreren Bereichen. Ihre Tätigkeiten sind dementsprechend vielfältig: Sie empfangen die Gäste, organisieren Ausflüge, beantworten Fragen, wechseln Geld. Sie erledigen die Reservationsanfragen, erstellen Personaleinsatzpläne, rechnen Löhne ab. Sie überwachen die Warenvorräte, suchen günstige Angebote, verhandeln, bestellen Waren und kontrollieren die Lieferungen.
Zudem erstellen die Hotel- und Gastgewerbeassistenten Abrechnungen, erledigen Buchhaltungsarbeiten und erarbeiten Statistiken.
Ausbildung Hotel- und Gastgewerbeassistent/in
a) 3 Jahre Lehre.
b) 3 Jahre Ausbildung an einer Hotelfachschule, Schihotelfachschule, Tourismusfachschule, Fachschule für wirtschaftliche Berufe.
c) 5 Jahre Ausbildung an einer Höheren Lehranstalt für Tourismus oder wirtschaftliche Berufe.
d) 5 Jahre Ausbildung an einer Handelsschule oder Handelsakademie.
Verwandt: andere Berufe aus Büro und Verkauf.
Anforderung
Freude an gastgewerblichen Tätigkeiten, Kontaktfreude, Teamfähigkeit, gute Umgangsformen, sprachliche Ausdrucksfähigkeit, Organisationstalent.
Entwicklungsmöglichkeiten
- Weiterbildungskurse an WIFI und bfi zum Caterer, Management im Housekeeping, Marketing o. Ä.
- 2 Jahre Kolleg für Tourismus für Diplomabschluss.
- 6 Semester Bachelor-Studium an Fachhochschule oder Universität, bspw. im Tourismusmanagement oder Tourismus und Freizeitwirtschaft.
Aufstieg: Hoteldirektor/in, Wirtschaftsdirektor/in, Abteilungsleiter/in, Chefrezeptionist/in, Küchenchef/in, Oberkellner/in, eigener Gastgewerbebetrieb (Voraussetzung Befähigungsprüfung nach mind. 2-jähriger fachlicher Tätigkeit).