Berufsbeschreibung
Bestimmt erinnert sich jeder daran, wie er als Kind einmal krank war. Wie froh war man damals über die fürsorgliche Pflege von Mutter, Vater und vielleicht Geschwistern. Man hätte sie nicht missen mögen. Nicht immer kann die Familie die Pflege des kranken Kindes allein übernehmen. Manchmal ist ein Krankenhausaufenthalt notwendig.
Dort betreuen Kinderkrankenschwester und -pfleger die Kinder. Je nach Alter des Kindes ist ihre Pflege etwas anders. Eine besondere Herausforderung für sie ist das Beobachten und Betreuen von Frühgeborenen, Säuglingen und Kleinkindern, da diese sich noch nicht äußern können.
Größere Kinder und ihre Eltern beziehen sie in die Pflege mit ein und leiten sie an. Sie sind stets bemüht, den Kindern den Krankenhausaufenthalt möglichst zu erleichtern, z. B. mit Spielen und Gesprächen.
Ausbildung Kinderkrankenschwester/-pfleger, dipl.
a) 3 Jahre Ausbildung an einer Schule für Kinder- und Jugendlichenpflege, meist angegliedert an ein Krankenhaus.
b) 1 Jahr Sonderausbildung für Kinder- und Jugendlichenpflege. Voraussetzug ist ein Diplom in Allgemeiner Gesundheits- und Krankenpflege oder ein Diplom in Psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpflege.
Anforderung
Erfolgreich absolvierte 10. Schulstufe. Wer nur die 9. Schulstufe absolviert hat, kann eine 1-jährige Vorbereitungsausbildung absolvieren.
Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit, Beobachtungsgabe und gute Ausdrucksfähigkeit, Freude an Kindern, gute Konstitution, Belastbarkeit, Verschwiegenheit, Teamfähigkeit, rasche Auffassungsgabe.
Es sind ein Aufnahmegespräch und -test zu bestehen.
Entwicklungsmöglichkeiten
– Weiterbildungskurse. Weiterbildung in einem bestimmten Spezialgebiet, z. B. Operationen, Intensivpflege, Dialyse, Anästhesie.
– 1 Jahr Zusatzausbildung für die Tätigkeit in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege oder in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege.
– 2 Jahre Zusatzausbildung als Hebamme; das Diplom berechtigt, Akademien für den gehobenen medizinisch-technischen Dienst zu besuchen.
– 4 bis 6 Semester Fachhochschul- oder Universitätsstudium in Gesundheitswissenschaften, Pflegewissenschaften, Pflegemanagement oder Sonder- und Heilpädagogik (Voraussetzung Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung).
Aufstieg: Nach entsprechenden Weiterbildungskursen Stationsschwester/-pfleger, Lernschwester/-pfleger.