Berufsbeschreibung
Reisebüroassistent und Reisebüroassistentin sind in Reisebüros und bei Reiseveranstaltern tätig. Im Reisebüro beraten sie die Kundschaft und versuchen, die vielfältigen Wünsche zu erfüllen, sei es ein Kameltreck in der Wüste, eine romantische Venedigreise, eine Abenteuerreise oder ein Städteflug. Sie legen passende Angebote vor, machen auf Unterschiede aufmerksam, klären Spezialwünsche ab, weisen auf Versicherungen hin, berechnen Preise. Sie nehmen die Buchungen vor und stellen die Reiseunterlagen zusammen.
Beim Reiseveranstalter stellen sie verschiedenste Reiseangebote zusammen wie Studienreisen, Wanderreisen, Badereisen. Sie suchen günstige Transportmöglichkeiten, geeignete Unterkünfte, die sie zum Teil zuerst besichtigen, interessante Sehenswürdigkeiten. Kurz: Sie organisieren alles rund um das Reiseangebot. Sie kalkulieren die Preise und suchen entsprechende Reiseprospekte für den Verkauf zusammen.
Ausbildung Reisebüroassistent/in
a) 3 Jahre Lehre.
b) 3 bzw. 4 Jahre Ausbildung an einer Hotelfachschule, Schihotelfachschule, Tourismusfachschule, Fachschule für wirtschaftliche Berufe, landwirtschaftlichen Fachschule Richtung Gastronomie und Fremdenverkehr.
c) 5 Jahre Ausbildung an einer Höheren Lehranstalt für Tourismus oder wirtschaftliche Berufe oder an einer Handelsakademie.
Verwandt: andere Berufe in Büro und Handel.
Anforderung
Freude am Umgang mit Menschen, Interesse für Geografie und Tourismus, rasche Auffassungsgabe, Gelassenheit auch bei Hektik (Kundenandrang), Freundlichkeit und Kompetenz (Kundenorientiertheit), Flexibilität, Begeisterungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Fremdsprachenkenntnisse.
Entwicklungsmöglichkeiten
– Weiterbildungskurse WIFI und bfi.
– 3 Jahre Aufbaulehrgänge an Handelsakademien.
– 6 bzw. 4 Semester Fachhochschul- oder Universitätsstudium mit Bachelor- oder Master-Abschluss in Tourismus und Freizeitwirtschaft oder Tourismusmanagement.
Aufstieg: Prokurist/in, Verkaufsleiter/in, Abteilungsleiter/in, Filialleiter/in, Geschäftsführer/in, eigenes Geschäft (Voraussetzung Befähigungsprüfung nach mindestens 2 Jahren fachlicher Tätigkeit).