Assistent/in für Hotel-, Gaststätten- und Restaurantgewerbe

Assistent/in für Hotel-, Gaststätten- und Restaurantgewerbe

Berufsbeschreibung
Die vielseitige Tätigkeit der Assistenten und Assistentinnen für Hotel-, Gaststätten- und Restaurantgewerbe umfasst u.a. Bereiche aus Touristik, Rechtslehre, Unternehmensführung, Rechnungswesen und Ernährungswissenschaft. Da sie über gute Sprachkenntnisse z.B. neben Englisch auch Spanisch, Französisch verfügen, finden sie auch in stark international ausgerichteten Hotelbetrieben oder im Ausland Aufgabengebiete. Aufgrund ihrer Ausbildung sind sie zur Übernahme von Managementaufgaben in der Hotellerie, Gastronomie, im Fremdenverkehrsgewerbe, im Catering u.ä. befähigt. Sie sind verantwortlich für den reibungslosen Ablauf von Bestellung/Einkauf von Nahrungsmitteln bis hin zur Herstellung in der Küche, für die Organisation der Hotelbelegung und das Erscheinen in Reisekatalogen, für die Administration innerhalb eines Gaststättengewerbes oder für die Servicestruktur und Verkaufsstrategie einer Restaurantkette. Mit ihren Ideen, ihrer Personalführung und Persönlichkeit prägen sie die Atmosphäre des Hotels, des Betriebes maßgeblich mit.
Ausbildung Assistent/in für Hotel-, Gaststätten- und Restaurantgewerbe
3 Jahre: Höhere Berufsfachschule - davon 1 Jahr Anerkennungspraktikum (in zwei Ländern des europäischen Auslands) im Anschluss an die schulische Ausbildung; Abschluss: Staatliche Prüfung.
Anforderung
Fachhochschulreife.

Freude am Beraten und Bedienen, rasche Auffassungsgabe, flinkes Handeln, Umsicht, Organisationstalent, Sprachgewandtheit inkl. Fremdsprachen, Einfühlungsvermögen, Entschlusskraft, Vielseitigkeit, Interesse an Betriebswirtschaft und Touristik.
Entwicklungsmöglichkeiten
Betriebsleitung, Betriebswirt/in, Hotelmanagement, Unternehmer/in.
Berufskunde Jobmedia
© Berufskunde-Verlag der Berufsreportagen SV AG
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