Berufsbeschreibung
Steuern sind die Haupteinnahmequelle eines modernen Staates und zur Finanzierung seiner vielfältigen Aufgaben unerlässlich. Um steuerliche Sachverhalte korrekt und sachgemäß beurteilen zu können, benötigen die Beamten und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung umfassende Fachkenntnisse im Steuerrecht; darüber hinaus in bürgerlichem Recht und Handelsrecht sowie in Betriebs- und Volkswirtschaftslehre.
Als Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen auf diesem Gebiet werden sie in Finanzämtern und -ministerien bzw. Oberfinanzdirektionen eingesetzt oder sind auch in Bildungseinrichtungen der Steuerverwaltung oder beim Landes- und Bundesrechnungshof tätig. Die Beamten und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung arbeiten weitgehend eigenverantwortlich. Sie erhalten Einblick in die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse von Privatpersonen und Unternehmen aller Wirtschaftszweige: Hohes Verantwortungsbewusstsein und Verschwiegenheit werden vorausgesetzt.
Im Innendienst beschäftigen sich die Beamten und Beamtinnen im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung mit den komplexeren Steuerfällen. Dies schließt im Veranlagungsbereich die Überprüfung von Steuererklärungen und Steuerfestsetzung ein, die Bearbeitung von Anträgen, Eingaben und Rechtsbehelfen. Zudem sind sie in Grundstückswertstellen und Erbschaftsteuerstellen tätig. Im Außendienst arbeiten die Beamten und Beamtinnen vorwiegend in der Betriebsprüfung. Bei der Steuerfahndung ermitteln sie bei Steuerverkürzungen und Steuerhinterziehungen.
Studium Gehobener Dienst Steuerverwaltung, Bachelor of Laws
3 Jahre (Öffentlicher Dienst): 21 Monate Ausbildung an der Fachhochschule des jeweiligen Bundeslandes (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen) und 15 Monate Berufspraxis in einem Ausbildungsfinanzamt. Breitgefächertes Fortbildungsangebot: steuerrechtliche Seminare sowie Bereiche wie Kommunikation, Konfliktbewältigung und Arbeitsorganisation. Abschluss als Bachelor of Laws – Gehobener Dienst Steuerverwaltung.
Anforderung
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife (Gesamtnotenschnitt mind. 2,5) oder gleichwertiger Bildungsstand. EU-Staatsangehörigkeit, uneingeschränkte gesundheitliche Eignung (amtsärztliche Feststellung). In einzelnen Bundesländern gibt es eine Höchstaltersgrenze von 32 Jahren.
Interesse an Mathematik, Wirtschaft und Recht.
Entwicklungsmöglichkeiten
Steuerinspektor/in (= Beamter/-in des gehobenen Dienstes), Steueroberinspektor/in, Steueramtmann/-frau, Amtsrat/-rätin, Oberamtsrat/-rätin, Aufstieg in den höheren Dienst (u.a. Regierungsrat/-rätin).