Berufsbeschreibung
Gefängnisse sind sicherlich kein angenehmer Aufenthaltsort, es sei denn, man kann sie nach freiem Willen betreten und verlassen. Nur wer über die erforderlichen Fähigkeiten eines Beamten oder einer Beamtin des Justizvollzugsdienstes verfügt, ist für diesen Beruf geeignet. Eine dicke Haut ist von Vorteil, denn wer in einer Vollzugsanstalt arbeitet, beaufsichtigt und betreut Gefangene und unterstützt sie dabei, ein Leben in sozialer Verantwortung zu tragen.
Es ist die Pflicht der Beamten des Justizvollzugsdienstes, die Insassen hinter verschlossenen Türen zu halten, respektive nur zu bestimmten Zeiten herauszulassen. Sie achten streng darauf, Mobbing oder zum Beispiel Schlägereien zu verhindern und gegebenenfalls aufzuklären.
Regelmäßig kontrollieren sie die Zellen der Insassen auf Ordnung, Sauberkeit, verbotene Substanzen und mögliche Waffen. Im Umgang mit den Gefangenen müssen sie konsequent sein. Sie dürfen keine Schwächen zeigen, weder herablassend noch kollegial sprechen.
Beamte des Vollzugsdienstes können im Werkdienst tätig sein und Insassen in einem Beruf ausbilden, in der Gefängnisverwaltung oder im Sanitätsdienst angestellt sein.
Ausbildung Beamter/-in Justizvollzugsdienst (mittlerer)
Die Ausbildung ist durch die Verordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt.
2 Jahre: Vorbereitungsdienst zur Beamtenprüfung; bei Bestehen wird man Beamte/r des mittleren Justizvollzugsdienstes.
Anforderung
Je nach Aufgabengebiet (Werk-, Verwaltungs-oder Sanitätsdienst) und Bundesland unterschiedliche Anforderungen, jedoch mindestens mittlerer Bildungsabschluss.
Autorität, Konsequenz; Willen, sich an die staatliche Ordnung und ihre Gesetze zu halten; Zuverlässigkeit, Ausgeglichenheit, Gründlichkeit, Integrität (keine Bestechung), keine sadistische Haltung (Freude am Quälen anderer), körperliche Fitness, Vorsicht und Wachsamkeit.
Entwicklungsmöglichkeiten
Fachkraft für Schutz und Sicherheit, Sicherheitsexperte/-in, KFZ-Techniker/in.