Der Berufskraftfahrer und die Berufskraftfahrerin mit Spezialisierung auf Güterverkehr übernehmen den Transport verschiedenster Waren – Lebensmittel, Möbel, Maschinen usw. – innerhalb von Deutschland und in ganz Europa.
Grundsätzlich beginnen sie den Transport mit einer sorgfältigen Inspektion ihres Fahrzeugs. Dann folgt das fachgerechte Aufladen der Güter. Sie sehen zu, dass alles gut befestigt und geschützt ist. Sie legen gegebenenfalls mit dem Disponenten die Fahrstrecke fest und kontrollieren die zur Ladung gehörenden Papiere. Nach dem Festlegen der Fahrstrecke bestimmen Berufskraftfahrer die Fahrzeit, den Treibstoffverbrauch sowie den Zeitaufwand für das Auf- und Abladen, so dass sie die Transportkosten im voraus berechnen können. Sobald sie die Waren beim Empfänger abgeliefert haben, erstellen sie einen Rapport, d.h., sie notieren Fahrstrecke, Fahrzeit, Pannen oder andere spezielle Vorkommnisse. Bei Fahrten ins Ausland erledigen sie am Zoll die notwendigen Formalitäten.
Die Berufskraftfahrerinnen mit Spezialisierung auf Personenverkehr fahren z.B. als Busfahrerinnen Urlauber an ihren Ferienort oder befördern Schüler. Sie erledigen die regelmäßigen Kontrollen am Fahrzeug selbst, um Störungen und Mängel möglichst frühzeitig zu erkennen.
Unterwegs sind die Berufsfahrer relativ frei, doch natürlich sind sie recht gefordert: Sie müssen aufmerksam und konzentriert fahren, Rücksicht auf andere nehmen, bei einem Unfall Erste Hilfe leisten usw.
Wer die Führerscheine C und CE erwirbt, darf alle Lastzüge fahren: Gliederzüge, Tank- und Sattelzüge, beladene 40-Tonnen-Züge, Fahrzeuge mit unsynchronischen Getrieben oder mit elektrisch-pneumatischer Schaltung.
Ausbildung Berufskraftfahrer/in
3 Jahre (Industrie): duale Ausbildung Betrieb/Berufsschule. Mobilitätsbereitschaft günstig, da oft Blockunterricht mit Internat. Während der Ausbildung erwerben die Auszubildenden den Führerschein, dürfen aber erst mit abgeschlossener Ausbildung und ab dem 21. Lebensjahr ohne Begleitung fahren.
Mindestens Hauptschulabschluss; in der Berufsberatung und in Betrieben nachfragen. Güterverkehr (ab 16 J.): Lkw-Fahrer/innen der Klassen C1 + C1E ärztl. + augenärztl. Untersuchung. Personenverkehr (ab 18 J.): Bus- und Taxi-Fahrer/innen – befristeter Führerschein DE (ab 20 J.); muss alle 5 J. verlängert werden. Älter als das jeweilige Mindestalter gilt als vorteilhaft oder wird sogar verlangt.
Gute Konstitution, technisches Verständnis, Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, handwerkliches Geschick, Kontaktfreudigkeit, Freude am Lenken von Fahrzeugen, Bereitschaft zu längerer Abwesenheit, Fremdsprachenkenntnisse, Zuverlässigkeit.
Entwicklungsmöglichkeiten
Spezialisierung auf Personenverkehr (Berufsausübung erst ab vollendetem 21. Lebensjahr) als Busfahrer/in; Kraftfahrzeugmechatroniker/in (Zusatzlehre); Berufskraftfahrer/in für den Transport gefährlicher Güter, Fernfahrer/in (Sattelschlepper, Tankzüge usw.); Abteilungsleitung, Kraftfahrzeugtechniker/in, Meister/in Kraftverkehr; Disponent/in; Unternehmer/in.