Gesundheits- und Krankenpflegehelfer und -helferinnen sind die unverzichtbaren Betreuer im Krankenhaus, im Behinderten-, Pflege- oder Altersheim. Die stationär aufgenommenen Menschen sind auf ihre tägliche Pflege und Zuwendung angewiesen. Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen übernehmen vor allem die sogenannte Grundpflege kranker Menschen. Dazu zählen die zahlreichen Pflegeverrichtungen wie die Unterstützung der Patienten bei der Körperpflege, Haarpflege, Nagelpflege und Hautpflege. Sie helfen ihnen beim An- und Auskleiden und begleiten sie zu Untersuchungen. Müssen die Patientinnen das Gehen erst wieder üben, stützen sie sie und leiten sie an. Bei bettlägerigen Menschen sorgen sie für bequemes Liegen. Sie bringen ihnen die Mahlzeiten, helfen ihnen bei der Nahrungsaufnahme oder stützen und begleiten diejenigen, die sich noch unsicher auf den Beinen fühlen, damit sie das Krankenzimmer trotzdem einmal verlassen können. Die Gesundheits- und Krankenpflegehelfer unterstützen das Krankenpflegepersonal bei den vom Arzt veranlassten Behandlungen. Auch helfen sie bei Therapiemaßnahmen und sorgen für Sauberkeit und Hygiene auf der Station. Durch ihre Tätigkeit haben sie engen Kontakt mit den Patienten. Der Aufbau eines guten Verhältnisses zu ihnen und zu ihren Angehörigen gehört mit zu ihrem Arbeitsbereich.
Zu all den praktischen und gefühlsmäßigen Anforderungen, die dieser Beruf stellt, sind auch ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift wichtig.
Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen sind in Krankenhäusern, Gesundheitszentren oder Facharztpraxen, aber auch in Altenwohn- und Pflegeheimen zu finden. Je nach Bundesland werden sie auch Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/-in oder Pflegeassistent/-in, geprüfte/r Pflegefachhelfer/in und ähnlich genannt.
Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
1 Jahr: in Hamburg und Niedersachsen. 2 Jahre: staatlich anerkannte Berufsfachschule an Krankenhäusern. Schule, Praktikum und Wohnort liegen nicht immer am selben Ort; z.T. mehrwöchiger Blockunterricht.
Abgeschlossene Hauptschule oder erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung (in Hamburg ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben). Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung für diesen Beruf.
Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Operationstechnische/r Assistent/in, Arbeit in Reha-Abteilungen, Sanitätshäusern, Tageskliniken, in der Industrie für Hilfsmittel für Kranke oder Krankenpflege; Fachwirt/in Alten- und Krankenpflege; Lehrkraft für Pflegedienstmanagement (in Alters- und Pflegeheimen).