Haus- und Familienpfleger/in

Haus- und Familienpfleger/in

 
Berufsbeschreibung
In einer Familie wird die Mutter krank – wohin mit den Kindern? Soll man sie auf Verwandte verteilen? Einfacher und besser ist es, einen Haus- und Familienpfleger oder eine Haus- und Familienpflegerin anzufordern. Dazu wendet man sich an eine Einrichtung des Sozialwesens: Dort sind die Haus- und Familienpfleger und -pflegerinnen fest angestellt. Diese übernehmen jetzt alle Aufgaben der Mutter im Haushalt, dazu noch deren Pflege. Ein volles Programm: kochen, waschen, einkaufen, putzen, Kinder betreuen usw. Selbst wenn es nicht ganz so gut schmeckt »wie bei Muttern«, sind doch alle glücklich und zufrieden, weil sie in ihrem gewohnten Umfeld zusammen bleiben durften.

Haus- und Familienpfleger und -pflegerinnen sind flexibel, denn sie müssen sich jeweils schnell in die verschiedenen Familien- und Haushaltssituationen einarbeiten. Sie pflegen auch erkrankte alleinstehende Personen oder Behinderte, arbeiten aber auch in Sozialstationen.
Ausbildung Haus- und Familienpfleger/in
Schulische, landesrechtlich geregelte Ausbildung 1–2 Jahre: Berufsfachschule plus 1 Jahr Berufspraktika. Die Ausbildung beruht auf 3 Säulen – Hauswirtschaft, Pädagogik/Psychologie und Pflege.
Anforderung
Ab 18 Jahren, mittlerer Bildungsabschluss, aber auch Hauptschulabschluss oder eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung sowie 1 bis 2 Jahre Berufspraxis als gängige Voraussetzung. Attest, gegebenenfalls polizeiliches Führungszeugnis. Nachweis einer Konfessionszugehörigkeit je nach möglicher Konfession der Ausbildungsstätte könnte auch gefordert werden.

Freude an Hauswirtschaft, praktisches Geschick, gute Kontaktfähigkeit, Ausgeglichenheit, Belastbarkeit, Anpassungsvermögen, Interesse an medizinischen Fragen, Organisationsvermögen, pädagogisches Geschick, Teamfähigkeit.
Entwicklungsmöglichkeiten
Weiterbildung auf Basis der Berufsausbildung: An Fachschulen, Berufskollegs oder privaten Einrichtungen kann der Abschluss "Haus- und Familienpfleger/in" erworben werden.
Zudem: Hauswirtschaftsassistent/in, Hauswirtschafter/in, Hauswirtschaftliche Betriebsleitung, Assistent/in in der Systemgastronomie, selbständig mit einem eigenen Pflegedienst.
Berufskunde Jobmedia
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