Berufsbeschreibung
Der Justizwachtmeister und die Justizwachtmeisterin erfüllen verschiedene Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben bei Gericht: Sie führen die Angeklagten vor, bewachen sie während der Verhandlung und führen sie hinterher wieder ab. Sie sorgen bei den Verhandlungen und auch sonst allgemein im Gerichtsgebäude für Ruhe und Ordnung. Dazu werden sie speziell in waffenloser Verteidigung ausgebildet.
Justizwachtmeister und -wachtmeisterinnen kümmern sich innerhalb des Gerichts um die interne Post- und Aktenzustellung. Auch außerhalb des Gerichts werden sie bei der Zustellung wichtiger Dokumente, z.B. Urkunden eingesetzt. Sie betreuen den Informationsdienst im Gericht, sowohl persönlich direkt im Gespräch mit den Bürgern wie auch am Telefon.
Ausbildung Justizwachtmeister/in
Vorbereitungsdienst 6 Monate; u.U. Verkürzung oder völlige Aufhebung bei vorheriger beruflicher Tätigkeit.
Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes wird man zunächst Beamter auf Probe (maximal 5 Jahre).
Anforderung
Deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit, erfolgreicher Hauptschulabschluss, mind. 16 Jahre, höchstens 35 Jahre, keine Vorstrafen, gesundheitliche Eignung.
Zuverlässigkeit, demokratisch-staatstreue Einstellung, sicheres Auftreten, rasches Reaktionsvermögen, angenehme Stimme, Ausgeglichenheit, Bürgernähe, Freude am Kontakt mit Menschen, gute Ausdrucksfähigkeit, gute körperliche Verfassung.
Entwicklungsmöglichkeiten
Es gibt verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten für Spezialisierungen. Justizoberwachtmeister/in, Erste/r Justizhauptwachtmeister/in, Beamte/r des mittleren Dienstes.