Pflegefachmann und Pflegefachfrau kümmern sich um pflegebedürftige Menschen jeden Alters. Sie kennen sich aus in der Altenpflege, der allgemeinen Krankenpflege und in der Kinderkrankenpflege. Geht es um die Betreuung im Alltag, helfen sie den Patienten z. B. bei der Körperpflege, beim Essen, Toilettengang und Sich-Bewegen. Immer wieder mal fließen ihre Beobachtungen und Vorschläge in den Pflegeplan ihrer Vorgesetzten ein. Pflegefachleute sind selbständig in ihrem Tun, legen Verbände an, messen Blutdruck und Puls, geben Spritzen, assistieren Ärzten bei den Untersuchungen der Patienten und verabreichen auf Anweisung die verordneten Medikamente. Pflegefachleute übernehmen auch administrative und organisatorische Aufgaben, koordinieren und dokumentieren Pflegemaßnahmen und beraten ihre Klienten und deren Angehörige. Besonders in Seniorenpflegeheimen beziehen sie die Biografien der älteren Leute in die Pflege ein. In der ambulanten Pflege arbeiten die Berufsleute eng mit den Familienmitgliedern der Patientinnen und Patienten zusammen, stehen auch ihnen mit Rat und Tat zur Seite, leiten sie bei Pflegemaßnahmen und Rehabilitationstechniken an. Pflegefachmann und Pflegefachfrau arbeiten in Krankenhäusern, Seniorenpflegeheimen, bei ambulanten und kurzzeitigen Pflegeeinrichtungen, in Facharztpraxen und Gesundheitszentren.
Ausbildung Pflegefachmann/-frau
3 Jahre Ausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung. Während der Ausbildung wechseln sich Schulblöcke und Praxiseinsätze ab. Im 3. Ausbildungsjahr kann man auch mit Spezialisierung als Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in den Abschluss machen.
Im Unterricht werden die Kenntnisse für die Pflege von Menschen aller Altersstufen und in den verschiedenen Versorgungsbereichen vermittelt. Die Praxiseinsätze finden im Seniorenpflegeheim, im Krankenhaus, im ambulanten Dienst sowie in der Kinderheilkunde und der Psychiatrie statt.
Der Abschluss als Pflegefachmann/-frau ist EU-weit anerkannt.
Auf Wunsch der Auszubildenden und unter bestimmten Voraussetzungen kann im 3. Ausbildungsjahr auch eine Spezialisierung als Altenpfleger/in oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in mit dem entsprechenden Abschluss stattfinden.
Hinweis: Der Beruf »Pflegefachmann/-frau« ist neu und ersetzt die bisherigen und damit zusammengelegten Ausbildungen als Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in. Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
In der Regel mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss mit einer absolvierten Berufsausbildung, z.B. in der Gesundheits- und Kranken- oder Altenpflegehilfe. Zur Abklärung über die gesundheitliche Eignung für diese Ausbildung wird ein ärztliches Attest verlangt.
Fachkrankenpfleger/in für klinische Geriatrie, Fachkinderkrankenpfleger Notfallpflege oder Fachaltenpfleger Palliativ- und Hospizpflege. Fachwirt/in für Organisation und Führung, Praxisanleiter/in – Pflegeberufe. Leiter/in Ambulante Pflege oder Pflegeeinrichtung. Bachelorabschluss in Qualitätsmanagement, in Medizinischer Assistenz, Pflegemanagement oder Pflegewissenschaft. Master in Medizin- und Pflegepädagogik (Lehrtätigkeit).