Berufsbeschreibung
Die Aufgabe von Logopädinnen und Logopäden (»Logos« – das Wort) ist es, durch eine gezielte Behandlung die Sprechfähigkeit von Patienten aller Altersstufen wiederherzustellen. Logopädinnen versuchen, die sprachlichen Fähigkeiten (z.B. Lautbildung, Wortschatz) und stimmlichen Fähigkeiten (z.B. die Belastbarkeit der Stimme) zu verbessern, damit die Patienten im Schul- oder Arbeitsalltag bestehen können. In der Regel kommen die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen eine Stunde pro Woche zur Therapie. Sie werden vom Arzt überwiesen. Logopäden arbeiten selbständig in enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt und den Angehörigen der Patienten.
Manche Kinder stottern, lispeln, nuscheln oder haben andere Probleme mit der Sprache. Beim Stottern z.B. wird der Redefluss behindert – durch Blockaden, Dehnungen oder Wiederholungen von Wortteilen. Hier versucht der Logopäde u.a. herauszufinden, was der Auslöser zum Stottern ist.
Auch Erwachsene haben Probleme mit ihrer Stimme, Manche werden schnell heiser und können sich nicht mehr Gehör verschaffen. Nach Unfällen oder Schlaganfällen können Menschen die sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten sogar gänzlich verlieren. Dann müssen sie ihr Sprechvermögen und Sprechverständnis wieder völlig neu erlernen. Die Logopädin und der Logopäde sind ihre Lehrer auf diesem Weg zurück zur Sprache. Durch ihre Therapien bewirken sie in den meisten Fällen eine hörbare Verbesserung oder eine vollständige Wiederherstellung der Sprechfähigkeit.
Ausbildung Logopäde/-in
3 Jahre an Berufsfachschulen.
Seit einigen Jahren werden an Fachhochschulen Studiengänge angeboten, damit die Auszubildenden parallel zur Ausbildung oder nach der Berufsfachschule den akademischen Grad des »Bachelor of Science« erwerben können. Die Studieninhalte der einzelnen Fachhochschulen variieren sehr stark.
Eine Logopäden-ähnliche (Fachschul-)Ausbildung gibt es für »Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/in«, eine andere für »Sprachtherapeut/in« (nur in Niedersachsen).
Anforderung
Fachhochschulreife oder Abitur, nur als absolute Ausnahme: mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene, mind. 2-jährige Berufsausbildung); unterschiedliche Zulassungsverfahren der einzelnen Lehrinstitute.
Einfühlungsvermögen, Musikalität, gutes Deutsch (in Laut und Schrift), Freude an Menschen, dialektneutrale Aussprache, Beobachtungsgabe, gesunde und belastungsfähige Stimme, Zuversichtlichkeit und Engagement.
Entwicklungsmöglichkeiten
Gruppenleitung, Abteilungsleitung, Logopäde/-in (HS) BSc, Lehrlogopäde/-in, Tätigkeit in der Forschung.