Luftfahrzeugführer/in bei den Polizeien der Länder

Luftfahrzeugführer/in bei den Polizeien der Länder

Berufsbeschreibung
Luftfahrzeugführer und -führerinnen unternehmen Flüge zu den verschiedensten Zwecken: zum Schutze der Umwelt (Gewässer, Festland), für Fahndungen, Gefangenentransporte, für Observationen (Beobachtungen) und Suchaufträge. Bei Großveranstaltungen fliegen sie für spezielle Aufklärungen oder Bildübertragungen. Routinemäßig unternehmen sie Streifenflüge als Vorbeugungsmaßnahme oder auch als Druckmittel.

Luftfahrzeugführer und -führerinnen sind voll verantwortlich, ob als Einsatzpiloten oder Fluglehrerinnen; sie bereiten die Flüge selbständig vor und führen sie selbständig durch, unter Beachtung der Sicht- und Instrumentenflugregeln. Sie erfahren in allem volle Unterstützung vom Flugtechniker, im Funksprechen, in der terrestrischen (von der Erde her) und in der Flugnavigation. Außerdem bedienen sie die Bordanlagen und pflegen und warten die Maschinen ständig.
Ausbildung Luftfahrzeugführer/in bei den Polizeien der Länder
Piloten und Flugtechniker durchlaufen eine 16-monatige Ausbildung, um ihre Lizenzen zu erlangen. Die Ausbildung umfasst ca. 650 Stunden theoretische Ausbildung. Pilotenschüler absolvieren ca. 180 Flugstunden und 200 Stunden technisch-praktische Ausbildung.
Für Flugtechnikerschüler stehen 120 Stunden Flugausbildung sowie 800 Stunden technisch-praktische Ausbildung auf dem Stundenplan.
Anforderung
Für Polizeivollzugsbeamte des mittleren Dienstes gilt: Laufbahnprüfung für den mPVD mit mindestens befriedigender Leistung (entfällt bei allgemeiner Hochschulreife), mindestens sechs Punkte in einer der letzten beiden Beurteilungen/Leistungsnachweise.
Für Beamte des gehobenen Dienstes gilt: Uneingeschränkte Laufbahnbefähigung für den gPVD, letzte Beurteilungsnote mindestens 5 Punkte.
Für alle Bewerber gilt: Höchstalter zu Beginn der Ausbildung 33 Jahre (Ausnahmeregelung: 35 Jahre mit mind. einer Hubschrauber Privatpiloten-Lizenz), angemessene Englischkenntnisse, Nachweis über die erbrachten Leistungen zum Erwerb des DSA und DRSA Bronze, keine einschränkenden Eintragungen im
Verkehrszentralregister und im polizeilichen Führungszeugnis, Bereitschaft zum uneingeschränkten Einsatz im Ausland.

Zuverlässigkeit, technisches Verständnis, absolutes Befolgen der Befehle (Befehlshierarchie), keine Höhenkrankheit, guter Orientierungssinn, gute Beobachtungsgabe, Englisch.
Entwicklungsmöglichkeiten
Ausbilder/in, Fluglehrer/in, Verkehrsflugzeugführer/in, Unternehmer/in (Flugschule).
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