Berufsbeschreibung
Ein Notar ist ein Jurist, der ein öffentliches Amt bekleidet, denn er übt staatliche Funktionen aus. Deshalb wird er von der Justizverwaltung des Bundeslandes, in dem sich seine Praxis befindet, beaufsichtigt.
Er nimmt Beurkundungen vor, Beglaubigungen für Unterschriften, eidesstattliche Erklärungen, Vollmachten, Verträge; z.B. den Vertrag zwischen den 3 Gesellschaftern einer GmbH oder den zwei Gesellschaftern einer AG.
Ein anderes Beispiel wäre ein Erbfolgevertrag zwischen dem Vater als Firmengründer und seinen Töchtern und Söhnen. Dazu muss der Notar die vom Beantrager eingeholten Dokumente alle genau prüfen. Es handelt sich meist um Aufgaben aus dem Grundstücks- und Gesellschaftsrecht oder auch dem Erb- und Familienrecht.
Ausbildung Notar/in
1 Jahr: Vorbereitungskurs zum Notariatspatent (berufsbegleitend).
Anforderung
Rechtswissenschaftliches Hochschulstudium, zweite juristische Staatsprüfung, 3 Jahre Anwärterdienst als Notarassessor/in, Bestellung durch die Landesjustizbehörde.
In manchen Bundesländern auch Rechtsanwälte und -anwältinnen mit mehrjähriger Berufserfahrung und fachlicher Eignung.
Genauigkeit, Gründlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Verpflichtung dem Rechtsstaat gegenüber, Freude an komplexen Aufgaben, Integrität, gute Ausdrucksfähigkeit, Geduld, Unbestechlichkeit.
Entwicklungsmöglichkeiten
Amtsrichter/in, Oberamtsrichter/in.