Berufsbeschreibung
Im Leben kann es oft vorkommen, dass man die Dienste einer Rechtspflegerin oder eines Rechtspflegers benötigt: für den Eintrag ins Grundbuch beim Erwerb eines Grundstücks; wenn ein Verwandter stirbt und man als Erbe eingesetzt ist; für die Zwangsversteigerung von Grundstücken, wenn Schulden nicht mehr bezahlt werden können oder auch in betreuungs-rechtlichen Fragen. In all diesen und vielen anderen Situationen entscheiden Rechtspfleger gemäß den gesetzlichen Grundlagen und setzen als selbständiges Organ der Rechtspflege Entscheidungen um. In ihrem Alltag haben sie also mit Menschen zu tun, die sich in einer (vielleicht schwierigen) Rechtssituation befinden und die auf ihre Fachkompetenz und ihren Einsatz angewiesen sind. Rechtspflegerinnen brauchen deshalb nicht nur logisch-analytische Denkfähigkeiten, um die vielen Gesetze und ihre Anwendungen zu handhaben, sondern auch ein ausgeprägtes soziales Verständnis. In einem großen Teil ihres Aufgabenbereichs sind sie bei ihren Entscheidungen allein dem Gesetz unterworfen und nicht an Weisungen gebunden. Damit unterscheiden sie sich von allen anderen Beamten der gehobenen Laufbahn, die immer einem Vorgesetzten verpflichtet sind. Rechtspflegerinnen arbeiten hauptsächlich bei Gerichten,
Staatsanwaltschaften und Justizverwaltungen. In der Justizverwaltung können sie auch Führungsaufgaben übernehmen.
Ausbildung Rechtspfleger/in
3 Jahre duales Studium: Fachstudien und Lehrveranstaltungen an Fachhochschulen für Rechtspflege und öffentliche Verwaltung mit praktischer Ausbildung bei einem Rechtspfleger. Fachtheoretische und berufspraktische Ausbildungsabschnitte wechseln sich ab. Abschluss durch sogenannte Laufbahnprüfung.
Anforderung
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife, gegebenenfalls einen entsprechenden Bildungsstand; deutsche Staatsangehörigkeit, bei Einstellung unter 32 Jahren; volle gesundheitliche Eignung, keine Vorstrafen oder Schulden, Teilnahme an einem besonderen Auswahlverfahren.
Verantwortungsbewusstsein, Selbständigkeit, Entscheidungsfähigkeit, gute Ausdrucksfähigkeit, klares und logisches Denken, Gründlichkeit, Führungsgeschick, gute Konzentrationsfähigkeit, Ausdauer, Belastbarkeit, Verschwiegenheit, sicheres, gewandtes Auftreten, gute Fähigkeit zur Zusammenarbeit.
Entwicklungsmöglichkeiten
Rechtspflegeranwärter/in, Justizinspektor/in, Justizoberinspektor/in, Justizamtmann/-frau, Justizamtsrat/-rätin, Oberamtsrat/-rätin.